Informationen zur Ausbildung als Arbeitserzieher:in

Wie werde ich Arbeitserzieher:in?

Die Arbeitserzieherausbildung gilt als Weiterbildung. Die Ausbildung kann nicht unmittelbar nach einem Schulabschluss begonnen werden, denn es wird eine Mindestberufserfahrung erwartet, da es später im Arbeitserzieherberuf um Anleitung von Menschen, bis hin sogar zur Ausbildung von Menschen, geht. Hierbei ist eine gewisse Reife, Lebens- und Berufserfahrung auf jeden Fall von Vorteil, für die zu begleitenden und zu betreuenden Menschen, als auch für sich selbst.

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Weiterbildung / Ausbildung als Arbeitserzieher:in (AE) ist eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung notwendig. Eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit im eigenen Ausbildungsberuf ist je nach schulischer Vorbildung ebenfalls Voraussetzung. Als schulische Mindestvoraussetzung gilt ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule).

Ausbildungsdauer, Unterschiede zwischen Vollzeit- und Dualer Ausbildung

Vollzeitausbildung Duale Ausbildung / Teilzeitausbildung
2 Jahre Vollzeitunterricht mit zweimal ca. neunwöchigen Praktika (je nach Schule)

 

3 Jahre praxisintegrierte Ausbildung in einem Arbeitsbereich (durchschnittlich drei Wochen Praxis mit einer Kurswoche im Monat). Mit jeweils zwei Alternativpraktika von je vier Wochen.
Vorteil: Erhalt einer Ausbildungsvergütung.

abschließendes Anerkennungsjahr in einem Arbeitsbereich, anschließend Kolloquium Abschlussprüfungen und Kolloquium

Inhalte der Ausbildung*

Arbeitserziehung und Arbeitstherapie
  • Belastungsfaktoren Arbeit & Beruf
  • Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie
  • Diagnostische Verfahren
  • theoretische Grundlagen
  • Anleitung & Unterweisung
  • pädag. Gestaltungsmöglichkeiten
Erziehungswissenschaften
  • Pädagogik
  • Heil- & Sonderpädagogik
  • Jugendhilfe
  • Soziologie
  • Psychologie
Medizinischer Fachunterricht
  • Psychopathologie:
  1. neurologische Krankheitsbilder
  2. psychiatrische Krankheitsbilder
  3. Sinnesbehinderungen
  • pflegerische Grundlagen

 

Allgemeinbildender und berufsspezifischer Unterricht
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Ethik
  • Berufskunde
  • Rechtskunde
  • BWL

Handwerklicher, kreativ- und

musischer Unterricht

  • Fertigungstechniken
  • musische und kreative Bildung

Angeleitete Fachpraxis

Verschiedene Praktika,
je nach gewähltem Ausbildungsmodell

 
  • Praxiserfahrungen in Einrichtungen / Arbeitsbereichen
  • Kennenlernen anderer Tätigkeitsbereiche und Klientel

*Quelle: BAG, Schulen für Arbeitserziehung (http://bag-ae.de/ausbildung)

In welchen Bundesländern wird die Ausbildung zum AE angeboten?

Bisher wird die schulische Ausbildung nur in Baden-Württemberg angeboten.
Unsere Vision als Berufsverband ist es, die schulische Ausbildung auch in anderen Bundesländern zu ermöglichen.


Weiter unten finden Sie Links zu den ausbildenden Schulen.

Kann ich die Ausbildung zum AE machen, wenn ich nicht in Baden-Württemberg wohne?

JA.

 

Für die Vollzeit-Ausbildung empfiehlt es sich, für diese Zeit in die Nähe der ausgewählten Schule umzuziehen.


Die duale Ausbildung wird an folgenden Schulen angeboten:

  • Ludwig Schlaich Akademie (LSAK) in Waiblingen
  • Karl-Schubert-Seminar in Wolfschlugen
  • Diakonisches Institut für Soziale Berufe Ravensburg 

In den Kurswochen an der LSAK können Sie zum Beispiel in Waiblingen in der „Insel“ der Diakonie Stetten e.V. übernachten.

Die Schulen Karl-Schubert-Seminar und Diakonisches Institut Ravensburg bieten ebenfalls günstige Übernachtungsmöglichkeiten in eigenen Unterkünften an.

 

Die Praxiswochen können Sie in einer Einrichtung in Ihrer Heimatumgebung umsetzen.

Was kostet die Ausbildung?

Die Schulkosten variieren je nach Anbieter. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen, die Sie weiter unten über die Links (Schulen für Arbeitserziehung) besuchen können.

 

Da die Ausbildung als Weiterbildung gilt, werden die Kosten in bestimmten Fällen als Umschulung von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung übernommen.

 

Außerdem gibt es die Möglichkeit eines Aufstiegs-BAföG, mit dem Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Schulkosten abdecken können.

Soll ich wirklich Arbeitserzieher:in werden?

Diese Frage können Sie unterstützend beantworten durch:

  • ein Praktikum oder eine Hospitation in einer Einrichtung, in welcher bereits Arbeitserzieher:innen tätig sind
  • den Steckbrief des AE von Berufenet (Quelle: Agentur für Arbeit). Siehe unten.
zwei Arbeitserzieherinnen zeigen den Daumen nach oben und lachen

Informationen zum Herunterladen

Download
Berufenet Steckbrief Arbeitserzieher/in von der Agentur für Arbeit
Mit diesem Steckbrief können Sie sich die Einzelheiten zur Ausbildung nochmals als als PDF abspeichern und haben es somit griffbereit. (Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de)

(Für den Inhalt der Datei ist der Herausgeber verantwortlich)
Steckbrief AE.pdf
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Download
Information zu Weiterbildungsstipendium für duale Berufe
"Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) absolviert haben. Beispiele sind etwa: Bürokaufmann/-frau, Tischler/-in, Steuerfachangestellte/-r, usw." (Auszug aus dem Dokument)
Stipendieninformation_Duale_Berufe_ab202
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Information zu Weiterbildungsstipendium für Gesundheitsfachberufe
"Sie können sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen haben. Für landesrechtlich geregelte Berufe (wie z. B. Heilerziehungspfleger/in) ist eine Förderung durch das Bundesprogramm nicht möglich. Sollten Sie eine Ausbildung in einem Dualen Ausbildungsberuf (Prüfung bei einer Kammer) absolviert haben, lesen Sie bitte die 'Stipendieninformation Duale Berufe'." (Auszug aus dem Dokument)
Stipendieninformation_GFB_2021.pdf
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Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung


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Sieben Berufsfachschulen in Deutschland bilden als Zusammenschluss die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserziehung (BAG). Das Ziel der BAG ist die Weiterentwicklung des Berufs und die Ausbildung zum / zur Arbeitserzieher:in. Gemeinsam möchte die BAG das Berufsbild zukunftsfähig machen.

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